| 
				 | 
				
| Zeile 4: | 
Zeile 4: | 
|   |  |   |  | 
|   | Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.  |   | Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.  | 
|   | + |  | 
|   | + | ''Quelle: Basisinformationen über Vermögensanlage und Wertpapiere''  | 
		Version vom 17. Juni 2007, 18:47 Uhr
Der Break-even-Punkt eines Optionsscheins lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung des Optionsscheins ohne Verlust zu ermöglichen.
Dieser Kurs liegt stets um einen gewissen Betrag über (bei Call-Optionsscheinen) oder unter (Put-Optionsscheine) dem Basispreis. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann Bedeutung, wenn die Ausübung des Optionsrechts beabsichtigt wird.
Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.
Quelle: Basisinformationen über Vermögensanlage und Wertpapiere