Version vom 15. August 2007, 14:26 Uhr
Der Begriff "Covered Warrants" hat sich über die Jahre hinweg inhaltlich weiterentwickelt. Zu Beginn des Optionsscheinmarktes und auch heute noch versteht man unter diesen sogenannten "Gedeckten Optionsscheinen" Aktien-Optionsscheine, die das Recht zum physischen Bezug von Aktien verbriefen, die sich während der Laufzeit des Optionsscheins in einem gesondert gehaltenen Deckungsbestand befinden. In neuerer Zeit wird immer mehr auf das Instrumentarium des Deckungsbestandes verzichtet.
Statt dessen stellen die Emittenten durch den Abschluß von weiteren Finanztransaktionen sicher, daß Lieferansprüche des Optionsscheininhabers bei Ausübung des Optionsrechts erfüllt werden.
Darüber hinaus werden mittlerweile auch solche Optionsscheine vom Begriff "Covered Warrants" erfaßt, bei denen statt der physischen Lieferung ein Barausgleich möglich ist. Siehe: Optionsscheine.