Aktuelle Version vom 14. August 2007, 15:12 Uhr
Im Mai 1987 ins Leben gerufenes drittes Segment des Börsenhandels in Deutschland neben dem amtlichen Handel und dem Freiverkehr.
Im Vergleich zum amtlichen Handel bestehen im geregelten Markt geringere Anforderungen an den Börseneinführungsprospekt, auch die Publizitätsvorschriften sind weniger streng. Der geregelte Markt eignet sich daher vor allem für mittelgroße Aktiengesellschaften, die hohe Kosten bei der Börseneinführung ihrer Aktien vermeiden wollen.