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| Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zweite von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet. | | Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zweite von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet. |
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− | Gibt es eine Krankenversicherung, die mir Behandlung beim Heilpraktiker erstattet und auch die von ihm verordneten Medikamente. Die Barmer GEK erstattet nur, wenn der Arzt hömipathie im Titel hat. Ist unglaublich nach 10 oder wieviel Stunden kann er dies im Titel führen und ein Heilpraktiker der 3 Jahre oder länger gelernt hat nicht. Natürlich gibt es dort auch schwarze Schafe.
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| + | == Zur Diskussion == |
| + | [[http://www.aktienboard.com/forum/f9/antrag-krankenversicherung-t119492/ Antrag KV]] |
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Aktuelle Version vom 8. September 2011, 09:41 Uhr
Allgemein
Es wird unterschieden zwischen gesetzlicher Krankenversicherung und privater Krankenversicherung. Die gesetzliche Krankenversicherung ist vorgeschrieben und Bestandteil des Sozialversicherungssystems bzw. des Gesundheitssystems in Deutschland (zweite von 5), somit für jeden Arbeitnehmer gültig bis zur Versicherungspflichtgrenze. Ab dieser Grenze ist es freigestellt ob der Arbeitnehmer freiwillig der gesetzlichen Krankenversicherung beitritt oder sich zu einem Abschluss eines Versicherungsvertrages mit einer privaten Krankenversicherung hinreißen lässt. Es werden die Kosten für eine Behandlung bei Erkrankungen, Unfällen oder Mutterschaft voll oder teilweise erstattet.
Zur Diskussion
[Antrag KV]
[Private KV oder nicht]