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Aktuelle Version vom 8. September 2011, 09:59 Uhr
Allgemein
Bei der Lebensversicherung versucht der Versicherungsnehmer seinen Todesfall oder Langlebigkeit wirtschaftlich abzusichern. Häufig sind in diesem Zusammenhang auch die Absicherung der Hinterbliebenen, die Altersvorsorge und / oder die Sicherung eventueller Verbindlichkeiten von großer Bedeutung. Den Lebensversicherungen ist eine Pflicht aufgetragen, welche besagt, dass sie ihre Kunden bei Vertragsabschluss und während der Laufzeit über wichtige Details und Ausgaben zu informieren haben. Verbraucherschützer fordern schon seit langem eine Transparenz, die es dem Kunden ermöglicht, seine Interessen zu vertreten. Die größten Versicherer sind Allianz SE und Münchener Rück.
Formen
Grundsätzlich existieren 2 wichtige Formen der Lebensversicherung und zwar, die Risikolebensversicherung, welche nur einen reinen Todesfallschutz und keinen Sparplan bietet d.h. sie zahlt an die im Vertrag vermerkten Angehörigen die Versicherungssumme aus falls der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf nicht erlebt. Dieser Schutz ist auch das A und O für Kinder, wenn Mutter und oder Vater etwas zustößt. Unerlässlich auch wenn die Hinterbliebenen keine oder wenig gesetzliche Rentenansprüche haben und was noch zu erwähnen wäre unverheiratete Partner bekommen keine Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Rentenkasse.
Als zweite beliebte Variante existiert noch die Kapitallebensversicherung, sie umfasst denselben Schutz, welche auch die Risikolebensversicherung bietet allerdings beinhaltet sie noch einen Sparplan. Der aber im Laufe der Jahre immer unattraktiver wurde auf Grund seiner Verzinsung. Letztere war bei der deutschen Bevölkerung sehr beliebt und diente auch als Altersvorsorge, was zur Folge hatte, dass sie recht teurer war.
Ablauf
Da Lebensversicherungen immer individuell an die aktuelle Lebenssituation angepasst werden, ist der Versicherungsnehmer bei der Zahlung seiner Beiträge sehr flexibel, ob monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder ganzjährlich. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach dem Geschlecht, Alter, Laufzeit, risikoreiches Hobby und nach dem Attribut Raucher oder Nichtraucher. Zusätzlich zur Versicherungssumme, welcher im Todesfall komplett ausbezahlt wird, addieren sich noch die garantierte Verzinsung und die Überschussbeteiligung, so bei der Kapitallebensversicherung.
Zum Laufzeitende der steuerliche Aspekt
Wenn vertraglich geregelt ist am Ende der Laufzeit zu wählen zwischen einer großen Einmalzahlung oder einer monatlichen Rente ansonsten wird dies zu Beginn festgelegt. Welche die beste Alternative ist muss jeder für sich selbst entscheiden. Bei Lebensversicherungen, welche vor 2005 abgeschlossen wurden ist die Einmalzahlung steuerfrei (Voraussetzung: 5 Jahre Beitragszahlzeit und 12 Jahre Gesamtlaufzeit) ansonsten greift die Versteuerung nach Kapitaleinkünften. Die monatliche Rente ist leider ebenfalls steuerpflichtig nur richtet sich nach dem Alter des Versicherungsnehmers. Personen mit 60 zahlen 22% und 65jährige nur noch 18% mit 63 Jahren fallen 20% Abschlag an. Noch ein Hinweis für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht und Kapitalversicherungen seit dem 1.1.2004 wurde der Sonderausgabenabzug für Versicherungsbeträge um 12% auf 88% gesenkt(vorher 100%).
Die Lebensversicherung kündigen
Haben Sie sich entschieden Ihre Lebensversicherung zu kündigen, ist Ihnen das zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gestattet - so das Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Eine zu frühe Kündigung kann allerdings erhebliche Nachteile mit sich bringen, so ist zu beachten, dass die noch nicht getilgten Abschlusskosten und ein Stornobetrag von dem angesparten Kapital abgezogen werden. Sind die Verträge noch relativ jung so bleibt gegebenenfalls nicht viel unterm Strich übrig. Je kürzer die Vertragslaufzeit, desto höher sind die Abzüge bei vorzeitiger Kündigung. Das Problem der Lebensversicherungen, egal welcher Art ist, dass in den 90ger Jahren ein Garantiezins von 4% gewährt wurde, mittlerweile sind es aber nur noch 1,75% unter diesem Aspekt und im Rahmen der Inflation ist dann eventuell mit einem Nullgeschäft zu rechnen. Dies senkt die Attraktivität der Lebensversicherungen erheblich. Zum Kündigen der Versicherung reicht ein formloses Schreiben. Geben Sie an, zu welchem Termin Sie Ihren Vertrag (Vertragsnummer angeben) kündigen möchten und bitten Sie um eine Kündigungsbestätigung. Desweiteren sollten Sie die Einzugsermächtigung der Versicherung widerrufen und ausdrücklich auf Nichtkontaktaufnahme im Anschluss bestehen. Das Schreiben am Besten per Einschreiben oder per Fax senden, so können Sie im Zweifelsfall die Fristwahrung beweisen.
Lebensversicherung verkaufen
Wird kurzfristig Geld benötigt so kann der Verkauf der Lebensversicherung mit Sicherheit aushelfen, allerdings ist es schwierig auf die Schnelle einen Käufer zu finden.
Hilfreicher Link:
[Stiftung Warentest]
Zur Diskussion
[Lebensversicherung verkaufen]
[Lebensversicherung vorzeitig kündigen]
[Fondsgebundene Lebensversicherung kündigen]
[Und wieder eine Lebensversicherung]