Investmentfonds sind spezielle Fonds: das verbriefte Sondervermögen in Investmentzertifikaten, also Anteilsscheinen einer Kapitalanlagegesellschaft. Erlaubt für Kapitalanlagegesellschaften sind:
- Geldmarktanlagen
- Wertpapieranlagen
- Beteiligungsanlagen
- Investmentfondsanteilsanlagen
- Grundstücksanlagen
- Gemischte Wertpapieranlagen und Grundstücksanlagen oder Altersvorsorgeanlagen
Das Prinzip von Investmentfonds ist schnell erklärt: Eine große Zahl von Anlegern überlässt ihr Geld einer Fondsgesellschaft, die damit Wertpapiere aller Art, Währungen, Rohstoffe oder Immobilien erwirbt und verwaltet. So profitiert jeder Anleger von Vorteilen, die in der Regel nur Großinvestoren genießen: professionelles Depotmanagement, günstige Wertpapierspesen und die Möglichkeit der Risikostreuung. Der entscheidende Pluspunkt besteht aber darin, dass Anleger bereits mit kleinen Beträgen an der Kursentwicklung vieler verschiedener Einzeltitel teilhaben können. Die Zahl der angebotenen Investmentfonds wächst von Jahr zu Jahr. Jeder Fonds verfolgt eine eigene Strategie.
Arten
Eine Kapitalanlagegesellschaft kann verschiedene Investmentfonds mit unterschiedlicher Zusammensetzung haben. Man unterscheidet
- offene Investmentfonds
- geschlossene Investmentfonds
Offene Investmentfonds
Die Zahl der auszugebenen Zertifikate ist nicht begrenzt es können laufend neue Anteile verkauft werden. Eine Fondsgesellschaft ist aber nicht verpflichtet weitere Anteile (Zertifikate) eines Fonds auszugeben. Einige Fonds unterliegen einem sogenannten Cashstop. In einer solchen Zeit nimmt eine Fondsgesellschaft keine weiteren Zeichnungen von Anlegern mehr entgegen (beliebtes Instrument um den Mittelzufluß bei offenen Immobilienfonds zu begrenzen, da Immobilienfonds oft als Geldmarktfonds mißbraucht werden, um Geld bei schlechten Aktienmärkten zu parken und gleichzeitig aber eine höhere Rendite zu erhalten). Selbstverständlich sind aber weiterhin Verkäufe möglich.
Die Verkaufserlöse werden von den Kapitalanlagegesellschaften (KAG) in das entsprechende Sondervermögen investiert. Die meisten Fonds haben einen Anlagegrundsatz nach welchem sie das angelegte Geld investieren. Diesen Anlagegrundsatz mit all seinen Chancen und Risiken kann man in einem Verkaufsprospekt oder einem verkürzten Verkaufsprospekt nachlesen. Diese Prospekte muß jede KAG ihren Anlegern kostenlos vor der Investition zur Verfügung stellen. Wird der Anleger von einer Bank oder einem freien Berater (oft auch IFA genannt - Independent Financial Advisor) beraten, so muß dieser dem Anleger die gesetzlich vorgeschriebenen Unterlagen aushändigen. Zusätzlich sind dem Anleger, sofern es sich nicht um ein neues Produkt handelt, ein Jahresbericht (oft auch Rechenschaftsbericht genannt) oder ein Halbjahresbericht zur Verfügung zu stellen, in dem detailliert aufgeführt ist, was die KAG mit den investierten Geldern unternommen hat.
Offene Fonds sind gesetzlich regulierte Investmentfonds, die (börsen-)täglich handelbar sind. Daher auch das Adjektiv ´offen`. Aber auch da gibt es Ausnahmen. Gerade bei Immobilienfonds kann es vorkommen, dass der Preis nur alle 2 Wochen festgestellt wird, und ein solches Produkt z.B. nur alle 2 Wochen gekauft bzw. verkauft werden kann.
Klassische Investmentschwerpunkte sind Geld, Renten, Immobilien und Aktien als Assetklassen in Fonds enthalten. Ein Fond kann z.B. asset- und sektorspezifisch investieren. Es gibt davon aber auch hunderte von Abwandlungen. Ein europäischer Rentenfonds investiert z.B. meist hauptsächlich nur in festverzinsliche europäische Wertpapiere. Beimischungen sind aber meist möglich.
Die Anlagegrundsätze können grob unterschieden werden nach: Value (Substanz) - Growth (Wachstum) oder Blend (Mischprodukte). Seit 2004 gibt es auch sogenannte Superfonds. Für Fonds dieser speziellen Kategorie ist eine besondere Zulassung des Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistung notwendig. Solche Fonds können auch z.B. Zertifikate kaufen und sind in Ihrer allgemeinen Regulierung nicht so streng an Vorgaben gebunden. Bis heute (Dez. 2005) haben die meisten Superfonds eher mit moderaten Ergebnissen abgeschnitten, da im Vergleich mit zu hohen Kosten operieren.
Geschlossene Investmentfonds
Bei geschlossenen Investmentfonds ist die Investitionssumme im Voraus genau definiert und somit die Anzahl der Anleger limitiert.
Geschlossene Fonds werben eine bestimmte Summe ein, um in - meist konkrete - Objekte wie Immobilien, Filme, Schiffe oder gewerbliche Beteiligungen (z.B. Windräder) zu investieren. Daneben gibt es auch sogenannte Blindpools, die in einer ersten Phase Geld von Anlegern einsammeln, das sie dann in einer zweiten Phase in eine gewisse Sparte investieren, welche zuvor im Prospekt angegeben wurde (sehr beliebt bei Private Equity-Anlagen).
Nach Zeichnungsschluss ist eine Rückgabe an den Initiator nicht möglich, sondern der Anleger muss selbst einen Käufer suchen. In den letzten Jahren sind Initiatoren geschlossener Fonds jedoch vermehrt dazu übergegangen, einen sogenannten Zweitmarkt zur Verfügung zu stellen. Hierbei unterbreitet der Initiator, für den Fall des Wunsches eines vorzeitigen Verkaufes durch den Anleger, ein Rücknahmeangebot. Da für solche Beteiligungen keine amtliche oder geregelte Preisfeststellung stattfindet, wird der bei einem vorzeitigen Verkauf gebotene Kurs durch den Initiator errechnet. Mittlerweile existieren auch einige Firmen, die einen professionellen Zweitmarkt für alle möglichen Beteiligungen anbieten und die Beteiligungen der Anleger selbst kaufen und dann mit einem gewissen Aufschlag an interessierte Anleger weiterverkaufen. Der Vorteil ein Zweitmarktprodukt zu kaufen ist, daß man im voraus weiß, ob das Produkt überhaupt schon einmal Gewinn erwirtschaftet hat. Ein großteil aller Beteiligungen erreichen die Prognosen, die im Prospekt angegeben wurde bei langem nicht! Deshalb wird hier auch oft von einem grauen Kapitalmarkt gesprochen. Seit 2002 gibt es auch geschlossene Produkte, die ausschließlich Zweitmarktprodukte kaufen. Diese fungieren dann im weitesten Sinne wie ein offener Investmentfonds - sie kaufen viele andere Beteiligungen und streuen somit das Risiko der Anlage selbst.
Bis in das Jahr 2005 war die Investition in Geschlossene Fonds überwiegend von steuerlichen Überlegungen, im Sinne von Verlustzuweisungen zur Minderung des zu versteuernden Einkommens, geprägt. Ganz frei von steuerlichen Überlegungen sind aber auch aktuell neu aufgelegte geschlossene Fonds nicht. Man ist, da dies durch gesetzliche Regelungen weitgehend unterbunden wurde, von der Verlustzuweisung zu einer ertrags-und wachstumsorientierten Strukturierung übergegangen. Steuerlich kann ein Vorteil aber auch dadurch entstehen, wenn Erträge aus solchen Anlagen nur zum Teil steuerpflichtig sind oder unter Ausnutzung von Steuerfreibeträgen im Ausland in Deutschland nur dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Ersteres wäre zum Beispiel bei Schiffsbeteiligungen durch die Art der Gewinnermittlung (Tonnagebesteuerung) der Fall.
Unterscheidung nach Anlageschwerpunkt
Man kann Fonds auch nach ihrem Anlageschwerpunkt unterscheiden:
Vorteile eines Fonds
Fonds ermöglichen Anlegern mit kleinen und großen Summen, bequem und sicher ihr Geld in allen Anlagebereichen, also in Geld, festverzinslichen Wertpapieren, Immobilien und Aktien anzulegen und gleichzeitig professionell verwalten zu lassen. Dies ist sowohl in Sparplänen ab ca. 25 € monatlich möglich, als auch mit Einmalanlagen, die ab ca. 250 € bis 500€ möglich sind.
Die Anlegergelder sind Sondervermögen der Investmentgesellschaft und der Depotbank. Selbst im Falle eines Konkurses der Investmentgesellschaft oder Depotbank bleibt das Geld der Anleger unangetastet. Im Falle einer Insolvenz kümmert sich die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht um die Liquidierung der Gelder und sofortige Auszahlung an die Anteilseigner. Fonds unterliegen in Deutschland der staatlichen Genehmigung und Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Kaum eine andere Anlageart ist damit so sicher und gut überwacht.
Nachteile eines Fonds
Nur ein gutes Drittel aller Fonds übertrifft seinen jeweiligen Vergleichsindex und ist damit das Geld für die Verwaltung des Vermögens wert.
Für viele Anleger ist Fonds gleich Fonds. Ein asiatischer Internetfonds hat aber mit einem valueorientierten europäischen Aktienfonds wenig gemeinsam. Bei dem Verkauf wird oft auf das Risikopotential mancher Fondssektoren nicht entsprechend hingewiesen. Es ist unbedingt darauf zu achten, wie ein entsprechender Fonds investieren darf und nicht wie der Name es evtl. vorgeben könnte. Im Verkaufsprospekt kann man sich über die Möglichkeiten, wie der Fonds investieren darf, informieren! Im Börsenhype 1999-2000 war auf einmal jeder ein Börsenprofi - bei der Baisse danach waren dann bei vielen Anlegern Fonds kriminelle Anlageinstrumente - wobei auch spekulative Fonds die 80% minus in einem Jahr erwirtschaften nichts daran ändern können, daß sie in ihrer Assetklassen "gefangen" sind.
Bei unerfahrenen Anlegern ist unbedingt eine profesionelle Beratung notwendig! Bei Anlegern die nicht sonderlich viel über die eigene Finanzsituation wissen ist sogar eine professionelle Finanzplanung in Betracht zu ziehen.
Steuerliche Aspekte
Offene Fonds unterliegen mit Zinseinnahmen und Dividenden ihrer Wertpapiere der Kapitalertragsteuer. Die Kursgewinne eines Fonds sind Spekulationsgewinne und bei einer Haltedauer von über einem Jahr steuerfrei. Je nach Investmentansatz und Wertpapierstruktur können die Erträge eines Investmentfonds zu 100% steuerpflichtig oder sogar zu 100% steuerfrei sein. Ersteres gilt im Wesentlichen für Geldmarkt und Rentenfonds, letzteres eher für spekulativere Aktienfonds.
Bei geschlossenen Fonds gelten andere steuerliche Grundlagen, die sich an der Art der Inhalte des Fonds orientieren. Hier hat der Anleger entweder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Einkünfte aus Gewerbebetrieb.
Gesetzliche Grundlagen
in Deutschland
Die rechtlichen Grundlagen finden sich im KAAG. Fonds werden in Deutschland im Sondervermögen von Investmentgesellschaften betrieben, welche als Kreditinstitute gelten und seit dem 1. Januar 2004 dem Investmentgesetz (InvG) genügen müssen.
in Österreich
In Österreich erfolgt die gesetzliche Regelung durch das Investmentfondsgesetz (InvFG) Novelle 2003. Risikomischung und komplexe Zusammensetzung sind in Deutschland und in Österreich gesetzlich vorgeschrieben
Vertriebswege von Fonds
- Bankenvertrieb - über den Bankschalter oder Direktbank
- unabhängige Vermittler, mit und ohne Beratung beispielsweise auch über Internet
- Direktkauf bei einer Investmentgesellschaft
- gehandelt an der Börse, (Vorteil: kein Agio, nur Makler-Provision und -Gebühren: dies ist ab einem gewissen Auftragsvolumen erheblich günstiger, allerdings können nur ganze Anteile gehandelt werden). Börsenplätze: Börse Düsseldorf, Hamburg, Berlin
Unabhängige Berater haben häufig den Vorteil, fast alle Fonds verschiedenster Anbieter vermitteln zu können und e.v.l. Rabatt auf das Agio geben zu können. Im Bankenvertrieb kann es vorkommen, dass die Produkte des eigenen Hauses bevorzugt werden. Fondsanteile können in Bankdepots, auf Fondsplattformen oder im Direktkonto von Investmentgesellschaften gelagert werden.
Kosten eines offenen Investmentfonds
Sehr transparent im Vergleich zu den meisten anderen Anlageformen sind die Kosten beziehungsweise Gebühren, die ein Fonds verlangen darf, definiert. Hierzu gehören das Agio (Aufgeld, Ausgabeaufschlag), die Verwaltungskosten, die Depotgebühr und manchmal eine Erfolgsbeteiligung des Managements. Das Agio ist der Kaufaufschlag, ein Prozentsatz zwischen 0 und 6%. Wer z.B. Aktien-Fondsanteile im Wert von 100 € erwirbt, bezahlt bei einem Ausgabeaufschlage von 5% dafür 105 €. Aktienfonds sind in der Regel etwas teurer als andere Fonds. Im Schnitt liegen die Ausgabeaufschläge von Aktienfonds und Immobilienfonds bei 5 %, in Rentenfonds bei 3 % und in Geldmarktfonds bei 0%. Der Ausgabeaufschlag dient zur Deckung der Vertriebskosten. Daher ist es auch möglich den Agio komplett zu sparen. Im Internet bieten Discountvermittler heute einen Rabatt von 100% auf den Agio der meisten Fonds an. Auch bei beratenden Vermittlern ist der Agio oft verhandelbar.
Zu den Kosten gehören jährliche Managementgebühren, allgemein zwischen 0,1 - 1,75% p.a., die sich aus dem Nettoinventarwert des Fonds berechnen und aus diesem entnommen werden. Bei bestimmten Fonds (Fonds ohne Ausgabeaufschlag, Trading-Fonds) wird zwar kein Ausgabeaufschlag erhoben, dafür sind die Verwaltungsgebühren oft höher, so dass sich ab einer gewissen Haltedauer der Anteile, der Kauf mit Ausgabeaufschlag besser gerechnet hätte. Der Ausgabeaufschlag wird einmalig bei Kauf erhoben, die Verwaltungsgebühr jährlich.
Einige Fonds verlangen Erfolgsvergütungen, teils auf absoluter (Beteiligung am Gewinn) oder relativer (Beteiligung am Übertreffen einer bestimmten Benchmark) Bemessungsgrundlage.
Bei der Entscheidung für ein konkretes Investmentprodukt ist daher immer zu beachten, dass die Performancezahlen, die eine Fondsgesellschaft veröffentlicht, brutto zu verstehen sind. Haben Sie beispielsweise 3 % Agio bezahlt und einen Fonds mit 1 % Managementgebühren, ist ein "Gewinn" von 4 %, den der Fonds nach einem Jahr ausweist, de facto (fast) völlig durch die Kosten des Fonds im ersten Jahr ausgeglichen.
In Deutschland ist gesetzlich vorgeschrieben, daß das Vermögen eines Publikumsfonds bei einer Depotbank hinterlegt ist. Sie berechnet dem Fondsvermögen jährlich eine Depotbankgebühr.
Je nach Depotbank kommen manchmal Handelskosten dazu (Provision, Spesen, Maklergebühren) - jene Kosten, mit denen der Fonds beim Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers durch die Gebühren des Händlers (Bank oder Makler) belastet wird.
Innerhalb von Fonds gibt es zudem Kosten, wie Druck, oder Wirtschaftprüfungskosten die dem Fondsvermögen belastet werden und im Bericht ausgewiesen sind. (siehe Total Expense Ratio).
Unter Anderem bestimmen die Kosten, ob ein Fonds ein gutes Ergebnis im Vergleich zu seiner Benchmark geliefert hat. Dies gelingt nur den wenigsten Fonds beständig. Bei ca. 8.600 zum Vertrieb zugelassenen Fonds in Deutschland (und ca. 14.000 unterschiedlichen Anteilsklassen), werden die meisten Anleger nur mit Hilfe ausgiebiger Recherche oder Beratung den für ihre Anlagezwecke geeigneten Fonds finden können.
Anlegerschutz/Rechenschaftsbericht
Offene Fonds müssen einmal jährlich einen Rechenschaftsbericht erstellen und halbjährlich einen Halbjahresbericht. Zu jedem Fonds muss ein Verkaufsprospekt vorliegen, der über die Anlagegrundsätze und Kosten informiert.
Der aktuelle Rechenschaftsbericht, der Verkaufsprospekt und der Halbjahresbericht (wenn der Rechenschaftsbericht älter ist als acht Monate) müssen einem Käufer zur Einsicht in geeigneter Weise angeboten werden. Der Käufer ist vor einem Investment umfassend über die damit verbundenen Risiken aufzuklären, das ein Beratungsprotokoll dokumentieren sollte. Die meisten Protokolle von Banken gleichen in der Regel Freifahrtscheinen, daher ist die Verwendung eines geeigneten eigenen (!) Protokolls bei jedem Beratungsgespräch dringend anzuraten. Die Unterschrift eines nichtverwandten Zeugen hat bisher auch nicht geschadet.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht die Einhaltung der durch den Gesetzgeber erlassenen einschlägigen Gesetze.
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