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− | -> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die Ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt. | + | -> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt. |
Version vom 15. September 2007, 15:38 Uhr
-> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.