| 
				 | 
				
| Zeile 1: | 
Zeile 1: | 
| − | -> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die Ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.  | + | -> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.  | 
		Version vom 15. September 2007, 15:38 Uhr
-> römisch actio=Anteilsrecht. Urkunde, die ihrem Besitzer einen Anteil am Gesamtvermögen einer Aktiengesellschaft verbrieft. Der Aktieninhaber (Aktionär) ist damit Teilhaber, d.h. Miteigentümer am Vermögen der Aktiengesellschaft. Seine Rechte sind im Aktiengesetz geschützt.