Optionsverhältnis: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 14. August 2007, 15:12 Uhr

Das Optionsverhältnis (oft auch Bezugsverhältnis genannt) drückt aus, wieviele Einheiten des Basiswertes Sie als Inhaber des Optionsscheines durch Ausübung der Option kaufen (Call) bzw. verkaufen (Put) können. Ist ein Barausgleich vorgesehen, so gibt das Optionsverhältnis an, wie viele Einheiten des Basiswertes bei der Berechnung des Barausgleichs zugrunde zu legen sind.