Leerverkauf: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. August 2007, 14:26 Uhr

spekulative Nutzung von rückläufigen Kursen ohne Depotbestand im Termingeschäft. Der Leerverkäufer kann über seine Bank Aktien verkaufen, die er nicht besitzt, aber von der Bank vorübergehend bereitgestellt bekommt. In solch einem Fall spricht man davon, daß der Investor die Aktie "short gegangen ist", "geshortet" oder eben leerverkauft hat. Die Bank wiederum leiht sich die Aktien von einem Inhaber dieser Aktien, sofern sie sie nicht selbst im Depot führt, und berechnet dem Leerverkäufer entsprechende Gebühren. Hat der Leerverkäufer Glück, dann fällt der Kurs der Aktie unter den Kurs, zu dem er "short gegangen" ist, d.h. unter dem Preis, zu dem er ursprünglich verkauft hat. Nun kann der Leerverkäufer die verkauften Aktien zu einem geringeren Kurs eindecken, d.h. einkaufen bzw. in Bestand nehmen, als den, zu dem er ursprünglich verkauft hatte. Er kann jetzt die geliehenen Aktien auslösen und, wenn der Kursrückgang groß genug war, alles in allem, d.h. nach Abzug der Gebühren, einen Gewinn einbehalten aus der Differenz zwischen Verkaufs- und Kaufpreis.

Auch short genannt ist eine Verkaufsposition eines Geschäftes, das mit einem Verkauf beginnt und später durch einen Kauf abgeschlossen wird. Einen Leerverkauf hat jemand getätigt, der 1) einen Terminvertrag verkauft hat, welcher nicht die Liquidierung eines zuvor gekauften Vertrages auf den gleichen Liefermonat bewirkt. 2) Aktien verkauft, ohne sie vorher besessen zu haben. Er verkauft in Erwartung, zu niedrigeren Preisen zurückkaufen zu können.