Der Break-even-Punkt eines Optionsscheins lässt sich an einem bestimmten Kurs des Basiswertes festmachen: Diesen Kurs muss der Basiswert erreichen, um eine Ausübung des Optionsscheins ohne Verlust zu ermöglichen.
Dieser Kurs liegt stets um einen gewissen Betrag über (bei Call-Optionsscheinen) oder unter (Put-Optionsscheine) dem Basispreis. Der Break-even-Punkt hat für die Ermittlung der Gewinnschwelle nur dann Bedeutung, wenn die Ausübung des Optionsrechts beabsichtigt wird.
Wird hingegen beabsichtigt, den Optionsschein an der Börse zu verkaufen, sagt der Break-even nichts über den konkreten Gewinn oder Verlust aus. Es wird dann ein Gewinn erzielt, wenn der Verkaufserlös den Kaufpreis des Optionsscheins zzgl. aller Transaktionskosten übersteigt.