Market Maker

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Banken oder Wertpapierhäuser, die sich verpflichten, für von ihnen bekanntgegebene Handelsobjekte (Devisen, Aktien, verzinsliche Wertpapiere, Terminkontrakte und Optionen) jederzeit für bestimmte Mindestmengen verbindliche An- und Verkaufskurse zu stellen und damit einen Markt in diesen Titeln zu unterhalten, ohne daß die Market Maker wissen, ob der Handelspartner kaufen oder verkaufen möchte.