Mehrstimmrecht

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Durch einen Vertrag kann bestimmt werden, daß der Anteil eines Aktionärs an den Stimmrechten seinen Anteil am Kapital übersteigt. Besondere Bedeutung findet das Mehrstimmrecht bei der AG. Seit 1998 gibt es jedoch keine Neuzulassungen mehr. Bestehende Stimmrechte sollen in einer Übergangsfrist von 5 Jahren gegen einen angemessenen Ausgleich ihres Wertes entfallen.