Arbeitslosenversicherung

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Diese Versicherung dient vorrangig dazu arbeitssuchenden Menschen ein Einkommen zu sichern. Die erste der 5 Sozialversicherungen. Träger ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg. Dazugehöriges Ministerium ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Der Beitragssatz beträgt seit dem 1. Januar 2011 3,0% des Bruttoentgelts den Arbeitnehmer sowie Auszubildende gleichermaßen (50%) zu bezahlen haben. Die restlichen (50%) werden von dem Arbeitgeber finanziert.