Gewinnrücklagen

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Innenfinanzierte Beträge, die im Geschäftsjahr oder einem früheren Geschäftsjahr aus dem Ergebnis gebildet worden sind. Das unterscheidet sie indeutig von den Kapitalrücklagen, die dem Unternehmen von außen zugeführt werden. Zu den Gewinnrücklagen gehören aus dem Ergebnis zu bildende gesetzliche oder auf Gesellschaftvertrag oder Satzung beruhende Rücklagen. Rücklagen für eigene Anteile und andere Gewinnrücklagen. Mittelgroße und große Kapitalgesellschaften müssen diese Untergliederung in die Bilanz aufnehmen.