Muss Volkswagen alle Fahrzeuge mit Schummelsoftware zurücknehmen?

Am 19. März wurde in Berlin ein Volkswagen-Händler dazu verurteilt, dem Käufer ein Dieselfahrzeugs mit Schummelsoftware durch ein Neufahrzeug zu ersetzen und Schadensersatz zu zahlen.

In dem Verfahren geht es um einen Rentner, der 2015 einen Touran mit Dieselmotor gekauft hat. Im September des gleichen Jahres wurde der Dieselskandal in der USA veröffentlicht. Es hat sich bei Untersuchungen in den USA herausgestellt, das die Fahrzeuge von Volkswagen eine Abschaltvorrichtung in der Motorsteuerung benutzen, um die US-Abgasvorschriften einhalten zu können. Die Motorsteuerung garantiert die gesetzlichen Abgaswerte bei der Prüfung auf dem Prüfstand, schaltet sich aber im normalen Alltagsgebrauch ab.

In den USA muss Volkswagen den Kunden die Fahrzeuge wieder abnehmen und die Käufer entschädigen. In Deutschland müssen die Kunden Ihre Ansprüche einzeln vor Gericht durchsetzen. Dabei hilft den Klägern eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH), in dem die illegale Abgastechnik als Sachmangel eingestuft wird. Außerdem haben die obersten Zivilrichter klargestellt, dass die Händler den betroffenen Kunden nicht den Umtausch des Fahrzeugs verweigern können, wenn das bestimmte Modell nicht mehr hergestellt wird. Aus diesem Grund wurde von Volkswagen bisher der Umtausch von vielen Fahrzeugen verweigert.

Für die betroffenen Volkswagen Kunden ist das Urteil aus Berlin entscheidend. Der Anwalt Thomas Schmidt, der einige Geschädigte in Berlin vertritt, bezeichnet das Gerichtsurteil als richtungsweisend für die aktuellen Fälle.

In Deutschland sollen 2,2 Millionen Volkswagen Kunden von dem Dieselskandal betroffen sein, die zwischen 2009 und 2015 Dieselfahrzeuge von dem Konzern gekauft haben. Den Kunden wurden die Fahrzeuge mit einem Mangel verkauft, die versprochenen und abgenommenen Abgaswerte entsprechen nicht den Angaben des Konzerns. Geschädigte Kunden können noch bis Ende des Jahres ihre Ansprüche gegenüber dem Konzern geltend machen. Allerdings ist die Zeit die Händler verantwortlich zu machen abgelaufen.

Für den Konzern kann das Gerichtsverfahren fatale Konsequenzen haben, wenn 2,2 Millionen Kunden das Recht in Deutschland bekommen, ihre Fahrzeuge gegen Neufahrzeuge einzutauschen. Aktuell ist auch Daimler in den Verdacht geraten ein illegale Abschaltvorrichtung zu benutzen. Deswegen können in Zukunft auch die betreffenden Daimler Kunden ihre Rechte bei den Händlern geltend machen.


Thomas Pentzek wanderte 1992 nach Mexiko aus und hat 20 Jahre in führenden Positionen in der Automobil- und Textilindustrie gearbeitet. Durch die praktische Erfahrung in der Industrie, in internationalen Unternehmen wie Volkswagen, Ford und Nissan, sowie mit vielen Automobilzulieferanten, konnte er viele Erfahrungen im Controlling sowie Lean Management und Six Sigma machen.

Seit 2012 arbeitet er als freier Journalist und Autor. In dieser Zeit entstanden einige Bücher über das Unternehmensmanagement.

 

Thomas Pentzek auf: LinkedIn

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