Als Kapitalerhöhung kann man an sich jede Erweiterung der Kapitalbasis eines Betriebes durch Einbringung eigener oder Aufnahme fremder Mittel bezeichnen. Die Erhöhung des Eigenkapitals kann durch Zuführung neuer Mittel von außen (z.B. durch Einlagen des Unternehmers bzw. der Mitunternehmer oder durch Ausgabe neuer Aktien) oder durch Selbstfinanzierung (z.B. durch Nichtentnahme von Gewinnen bzw. Zuweisung von Gewinnen an die Rücklagen) erfolgen.
Erhöhung des Eigenkapitals zur Finanzierung des Unternehmens. Maßgebend ist der Kapitalbedarf, sonst besteht Gefahr der Überfinanzierung. Eine Kapitalerhöhung erfolgt bei Personengesellschaften, durch Selbstfinanzierung (Nichtentnahme von Reingewinn) oder durch zusätzliche Kapitaleinlagen der bisherigen oder neuer Gesellschafter. Vertrag oder Satzung kann bestimmen, daß mit Rücksicht auf eine mögliche Verschiebung der Beteiligungsverhältnisse eine Kapitalerhöhung nur mit Zustimmung aller Gesellschafter möglich ist. Die Beschränkung der absoluten und quotalen Beteiligung kann vertraglich festgelegt werden.