Rentenversichrungspflichtige Angestellte, Beamte sowie Arbeitslose, wenn sie Arbeitslosengeld beziehen erhalten die Riesterförderung, wenn sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben.
Riester-Produkte gibt es als Versicherungsverträge, Investmentfondsverträge oder Banksparverträge.
Förderung der Rieserverträge:
- Auf Antrag zahlt der Staat eine Zulage in den Vertrag mit ein. Die volle Zulage erhält, wer mindestens 4 Prozent (ab 2008) seines Bruttoeinkommens des Vorjahres einzahlt. Die volle Grundzulage beträgt 154 Euro, für jedes Kind das man Kindergeld bekommt gibt es 185 Euro (für ab 2008 geborene Kinder beträgt die Kinderzulage 300 Euro). Riestersparer, die beim Abschluß eines Riestervertrages Ihr 25 Lebensjahr noch nicht vollendet haben, bekommen im ersten Zulagenjahr eine im 200 Euro erhöhte Grundzulage.
- Die eingezahlten Beiträge können vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Ab 2008 können maximal bis zu 2100 Euro geltend gemacht werden.
Die Rente, die man aus der Riester-Rente erhält ist voll steuerpflichtig. Auszahlungen werden als Rente ein Leben lang vorgenommen. Man kann sich allerdings auch bis zu 30 % auf einmal auszahlen lassen.