Skontroführer

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Personen, die neben den Kursmaklern die Preise im nichtamtlichen Handel festlegen und von der Börsenaufsichtsbehörde kontrolliert werden. Sie sind Eigenhändler und Vermittler. Als sogenannte Finanzdienstleister, sofern gewerblich betrieben, unterliegen sie einer Zulassungspflicht und der Solvenzaufsicht durch das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen.